Hitzeschutz in den stationären Pflegeeinrichtungen in der Stadt Gladbeck –Sachstandsbericht und Darstellung der Maßnahmen zum Schutz besondersvulnerabler Menschen während der Hitzewellen 2026

Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Aus-
schüsse

Wir bitten die Verwaltung, dem Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit einen um-
fassenden schriftlichen Bericht über den Stand des Hitzeschutzes in den stationären Pflege-
einrichtungen im Stadtgebiet Gladbeck vorzulegen und dabei insbesondere die nachstehen-
den Fragen zu beantworten.

  • Wie viele stationäre Pflegeeinrichtungen mit wie vielen Pflegeplätzen bestehen der-
    zeit in Gladbeck?
  • Wie sieht der bauliche Hitzeschutz in den Pflegeeinrichtungen aus?
  • Welche organisatorischen Maßnahmen werden während extremer Hitze regelmäßig
    durch-geführt?
  • Sind der Verwaltung gesundheitliche Zwischenfälle infolge der Hitze bekannt? Kam
    es zu hitzebedingten Krankenhauseinweisungen?
  • Hat die Heimaufsicht aufgrund der außergewöhnlichen Hitzelage zusätzliche Prüfun-
    gen durchgeführt und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen angeordnet?
  • Welche Schlussfolgerungen ziehen Verwaltung und Heimaufsicht aus den Erfahrun-
    gen des Sommers 2026?
    Soweit die Zuständigkeit bei anderen Behörden – insbesondere der Heimaufsicht bzw. WTG-
    Behörde des Kreises Recklinghausen – liegt, wird die Verwaltung gebeten, entsprechende
    Stellungnahmen einzuholen oder Vertreter des Kreises zur Berichterstattung in die Sitzung
    des Ausschusses einzuladen.

Begründung:

Die Sommer der vergangenen Jahre zeigen in immer kürzeren Abständen außergewöhnliche
Hitzeperioden mit erheblichen gesundheitlichen Folgen. Der Sommer 2026 stellt hierbei ei-
nen weiteren traurigen Höhepunkt dar. Bereits bis Mitte Juli wurden nach den aktuellen Be-
rechnungen des Robert Koch-Instituts bundesweit rund 9.800 hitzebedingte Todesfälle re-
gistriert. Damit wurde bereits zur Jahresmitte die höchste Zahl eines vollständigen Kalender-
jahres seit Beginn der wissenschaftlichen Erfassung überschritten. In den Kalenderwochen
31 bis 33 kamen mindestens weitere 4.000 Todesfälle hinzu. Zur genaueren Analyse der
Mortalität verweisen wir auf die homepage des RKI (rki.de).

Für Gladbeck legt Tabea Beissert in der Lokalausgabe der WAZ am 19.08.2026 detaillierte
Zahlen zu den hitzebedingten Todesfällen in Gladbeck vor.

Diese Entwicklung der hitzebedingten Todesfälle verdeutlicht eindrucksvoll, dass Hitze
längst nicht mehr lediglich ein meteorologisches Ereignis darstellt, sondern eine erhebliche
Herausforderung für den öffentlichen Gesundheitsschutz geworden ist. Das Robert Koch-
Institut weist seit Jahren darauf hin, dass hohe Außentemperaturen insbesondere für ältere
Menschen sowie Personen mit chronischen Erkrankungen ein erheblich erhöhtes Sterbe-
und Erkrankungsrisiko darstellen.

Besonders gefährdet sind Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen.
Viele von ihnen leiden unter Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Demenz, eingeschränkter Mobili-
tät oder einer verminderten Fähigkeit, Durst wahrzunehmen oder sich selbst ausreichend
vor Hitze zu schützen. Gleichzeitig verbringen sie einen Großteil des Tages innerhalb der Ein-
richtung, sodass die Temperaturen in Bewohnerzimmern und Aufenthaltsbereichen von ent-
scheidender Bedeutung für ihre Gesundheit sind.

Medizinische Fachgesellschaften weisen darauf hin, dass bereits über mehrere Stunden an-
haltende Raumtemperaturen oberhalb von etwa 26 bis 28 Grad Celsius erhebliche gesund-
heitliche Belastungen verursachen können. Bei Temperaturen oberhalb von 30 Grad steigt
das Risiko für Dehydrierung, Kreislaufversagen, Herzinfarkte, Schlaganfälle sowie akute Ver-
schlechterungen bestehender Erkrankungen deutlich an.

Die Hitzewellen Ende Juni und Anfang Juli 2026 mit örtlich über 40 Grad Celsius haben bun-
desweit erneut erhebliche Defizite sichtbar gemacht. Zahlreiche Medien berichteten über
stark aufgeheizte Bewohnerzimmer, fehlende Klimatisierung, personelle Belastungen sowie Schwierigkeiten bei der ausreichenden Versorgung besonders pflegebedürftiger Menschen
mit Flüssigkeit und Kühlung.

Bund und Länder haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Empfehlungen zum Hitze-
schutz veröffentlicht. Gleichzeitig existieren inzwischen Hitzeaktionspläne verschiedener
Kommunen und Gesundheitsbehörden, so auch in Gladbeck. Dennoch bestehen weiterhin
erhebliche Unterschiede bei der technischen Ausstattung der Einrichtungen sowie bei der
praktischen Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.

Vor diesem Hintergrund besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse daran zu erfahren,
wie die Gladbecker Pflegeeinrichtungen auf die diesjährigen Extremtemperaturen vorberei-
tet waren und welche Erkenntnisse sich aus den Erfahrungen dieses Sommers ergeben.

Ziel des Antrages ist ausdrücklich nicht die Kritik einzelner Einrichtungen. Vielmehr soll
Transparenz geschaffen und gemeinsam sichergestellt werden, dass die besonders schutz-
bedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner der Gladbecker Pflegeeinrichtungen auch bei
zukünftigen Extremwetterlagen bestmöglich geschützt werden.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Trägern der stationären Pflege-
    einrichtungen, dem Kreis Recklinghausen als zuständiger WTG-Behörde (Heimauf-
    sicht), dem Gesundheitsamt sowie weiteren beteiligten Stellen zu prüfen, welche
    Maßnahmen geeignet sind, den Hitzeschutz in den Gladbecker Pflegeeinrichtungen
    dauerhaft zu verbessern.
  2. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, gemeinsam mit dem Kreis Recklinghausen zu
    prüfen, inwieweit ein regelmäßiger Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen
    Heimaufsicht, Gesundheitsamt, Stadt Gladbeck und den Trägern der Pflegeeinrich-
    tungen etabliert werden kann, um Erkenntnisse aus Hitzeereignissen zeitnah auszu-
    werten und Verbesserungen umzusetzen.
  3. Dem Ausschuss ist spätestens vor Beginn der Sommerperiode 2027 ein Maßnahmen-
    bericht vorzulegen. Dieser soll insbesondere darstellen:
    o den Umsetzungsstand der empfohlenen Maßnahmen,
    o erkannte Defizite,
    o bestehende Fördermöglichkeiten von Bund und Land,
    o geplante Investitionen der Einrichtungen,
    sowie gegebenenfalls weiteren kommunalen oder politischen Handlungsbedarf.