Neue Baustelle an der Trauerhalle auf dem Friedhof Gladbeck-Mitte

Anfrage gem. § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssehier: „Neue Baustelle an der Trauerhalle auf dem Friedhof Gladbeck-Mitte“

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

bereits am 13.10.2022 habe ich eine Anfrage zu einer Baustelle/zu einem Wasserschaden an der östlichen Seite der neuen Trauerhalle gestellt. Auf die Fragen der CDU-Ratsfraktion hat die Beigeordnete Frau Wagner mit Schreiben vom 29.11.2022 umfangreich und sachdienlich geantwortet. Zwischenzeitlich müssen wir aber feststellen, dass die von uns zunächst beobachtete kleine Baustelle sich erheblich ausgeweitet hat. Seit einige Monaten ist nun die südliche/südwestliche Seite der Trauerhalle komplett aufgegraben und abgesperrt. Da wir nicht erkennen können, ob diese neue Baustelle noch Teil der Beseitigung der Schäden ist, die in der Beantwortung unserer Anfrage im Herbst dargelegt wurden, fragen wir erneut an. Wir tun dies auch deshalb, weil zu klären ist, ob diese neue Maßnahme in der Schadenssumme von 75.000,00 € enthalten ist, oder ob hier eventuell weitere Kosten auf die Stadt Gladbeck zukommen. Ebenso möchten wir wissen, ob die jetzige Baustelle den Schlusspunkt der Schadensbeseitigung darstellt, oder ob mit weiteren Schäden zu rechnen ist. Unsere Fragen:

  1. Handelt es sich bei der Baustelle an der südlichen/südwestlichen Seite der Trauerhalle um einen neuen Schadensfall oder ist diese Baustelle Bestandteil der Schadensbeseitigung, die in der Beantwortung unserer Anfrage vom 29.11.2022 dargelegt wurde?
  2. Was ist Ursache für den Schaden, der an der südlichen/südwestlichen Seite der Trauerhalle entstanden ist?
  3. Wann ist mit einer Beendigung der aktuellen Arbeiten zu rechnen?
  4. Sind durch die aktuelle Aufgrabung Schäden entdeckt worden, die über das Ausmaß der Darlegung in der Antwort vom 29.11.2022 hinausgehen? Wenn ja, welche?
  5. Muss man damit rechnen, dass auch an den anderen Seiten der Trauerhalle ähnliche Schäden auftreten oder bereits aufgetreten sind?
  6. Haben bereits Untersuchungen an den anderen Seiten der Trauerhalle stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  7. Gehen die Kosten für die Schadensbeseitigung an der südlichen/südwestlichen Seite der Trauerhalle über den bereits dargelegten Rahmen von 75.000,- € hinaus? Wenn ja, mit welchen weiteren Kosten ist zu rechnen? 
  8. In der Antwort zu unserer Frage 7 wurde mitgeteilt: „Zudem befindet sich der gesamte Sachverhalt noch in rechtlicher und gutachterlicher Klärung.“ Wie weit ist diese Klärung fortgeschritten? Welche Ergebnisse hat diese Klärung ergeben?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Namyslo, Mitglied des Rates der Stadt Gladbeck