Pressemitteilung: „Urteil Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Windkraftanlage Mottbruchhalde“

„Mit Bedauern hat die CDU Ratsfraktion das erstinstanzliche Urteil des VG Gelsenkirchen vom 23. März 2022 zur Kenntnis genommen, mit dem die Klage der Stadt Gladbeck gegen die Genehmigung des Kreises Recklinghausen zur Errichtung des Windrades auf der Mott- bruchhalde abgewiesen worden ist. Zu dieser Klage hatte die breite Mehrheit des Rates am 19. April 2019 aufgefordert und zugleich zur Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten ermächtigt. Von daher ist es konsequent und wird von der CDU-Fraktion ausdrücklich be- grüßt, dass die Bürgermeisterin nunmehr Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hat, damit die Entscheidung nicht rechtskräftig wird.

Wir alle haben die Hoffnung, dass in der 2. Instanz das Urteil korrigiert und die vom Rat und der Verwaltung lange geplante Haldenwelt auf der Mottbruchhalde noch unbeschränkt möglich wird. Denn auch eine solche Haldenwelt, ähnlich wie die Halden Haniel und Beck- straße (Tetraeder) oder die Rungenberghalde hat einen hohen Freizeit- und Erholungswert für die Gladbecker Bürger, aber auch für die Menschen im Revier. 

Die CDU-Fraktion favorisiert auch weiterhin, erst Recht unter den gegenwärtigen Bedingungen der Ukraine Krise, die weitere Förderung bzw. den Ausbau der Windenergie wo es rechtlich zulässig ist. Dabei ist sich die Fraktion bewusst, dass ein (weiter) Ausbau in unserem Ballungszentrum mit seiner verdichteten Bebauung nur schwer durchzusetzen ist und oftmals –auch unter Akzeptanzgesichtspunkten- an seine Grenzen stößt.“

gez.
Dieter Rymann (Fraktionsvorsitzender)

Jörg Baumeister (Ratsherr)

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