Seit Ende Februar 2024 ermöglicht eine neue gesetzliche Regelung, dass Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen so weit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden sollen, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Also es ist jetzt auch möglich, mit den Arbeitsgelegenheiten aus den Einrichtungen heraus zu gehen.

Von dieser Option hat die Stadt Gelsenkirchen bereits Gebrauch gemacht, und im Rahmen eines Probelaufs „packen“ dort neun Flüchtlinge aus Flüchtlingsunterkünften für eine Aufwandentschädigung von 80 Cent pro Stunde bis zu 20 Stunden in der Woche bei Gelsendienste mit an.

Jörg Baumeister und Robert Ernst haben für die CDU-Ratsfraktion eine Anfrage nach § 13 GO an die Bürgermeisterin geschrieben. Sie wollen wissen, ob eine derartige Maßnahme auch in Gladbeck realisiert werden kann.

Lesen Sie hier den Text der Anfrage:

Anfrage nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine
Ausschüsse

hier: „Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge“

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz vom 21. Februar 2024, in Kraft seit dem 27. Februar 2024, hat der Bundesgesetzgeber § 5 Abs. 1 Satz 2 AsylbLG dahingehend neugefasst und deutlich erweitert, dass Leistungsberechtigte in Aufnahmeeinrichtungen so weit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden sollen, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Also es ist jetzt auch möglich, mit den Arbeitsgelegenheiten aus den Einrichtungen heraus zu gehen.

Von dieser Option hat die Stadt Gelsenkirchen bereits Gebrauch gemacht, und im Rahmen eines Probelaufs „packen“ dort neun Flüchtlinge aus Flüchtlingsunterkünften für eine Aufwandentschädigung von 80 Cent pro Stunde bis zu 20 Stunden in der Woche bei Gelsendienste mit an (vgl. WAZ vom 10. Oktober 2024; https://www.waz.de/lokales/gelsenkirchen/ article407429325/warum-ab-jetzt-fluechtlinge-bei-gelsendienste-arbeiten.html).

In dem Pressebericht wird die Sozialdezernentin der Stadt Gelsenkirchen Frau Henze dahingehend zitiert, dass die ausgewählten Männer „hoch motiviert“ seien und eine „sinnstiftende Arbeit“ aufnehmen wollten. Die Menschen würden so schließlich auch den Fuß in die Tür bekommen und mit einem solchen Einstieg in den Arbeitsmarkt sei es realistischer, sich weiter zu qualifizieren, um am Ende bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit zu landen. Auch die deutsche Sprache würde viel schneller gelernt, wenn man täglich im Dienst sei. Es gehe nicht darum, Hilfsarbeiter zu schaffen, sondern in erster Linie darum, Menschen bei der Integration zu unterstützen. Ziel sei im nächsten Schritt zunächst, auch verstärkt auf die Bezieher von Asylbewerberleistungen außerhalb von Flüchtlingsunterkünften zuzugehen.

Aus Sicht der CDU-Fraktion ist dieses Vorgehen der Stadt Gelsenkirchen sehr zu begrüßen und nachahmenswert. Insoweit bitten wir um Prüfung und Auskunft, ob eine solche Maßnahme nicht auch in Gladbeck realisiert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Baumeister Robert Ernst

Ratsherr Ratsherr