Die CDU-Fraktion hat die Reform der Grundsteuer wiederholt zum Thema gemacht. Die politische Linie der CDU ist sehr klar: Die privaten Eigentümer von Wohngrundstücken nicht noch stärker belasten! Bereits in den letzten Jahren hat die CDU-Fraktion die ständigen Anhebungen des Hebesatzes für die Grundsteuer immer abgelehnt. Damit hat die CDU bewiesen, dass sie an der Seite der Bürgerinnen und Bürger steht. Bürgermeisterin, SPD und andere hatten den Hebesatz in die schwindelerregende Höhe von 950 Punkten getrieben. Zumindest bei der Grundsteuer spielt Gladbeck in der Champions-League.

Die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Reform der Grundsteuer sollte zu mehr Gerechtigkeit bei dieser Steuer führen, die von den Städten und Gemeinden festgesetzt wird. Nachdem das Land NRW das sogenannte Bundes-Modell übernommen hatte, wurde aber schnell klar, dass dies für viele Städte – so auch für Gladbeck – zu einer Verschiebung der Steuerlast hin zu den privaten Wohneigentümern führen würde, besonders zu den Eigentümern von Einfamilienhäusern.

Die CDU-Fraktion hat am 8. Mai 2024 einen Appell des Rates der Stadt Gladbeck mitgetragen, in dem die Landesregierung NRW aufgefordert wird, für die Städte in NRW einheitlich eine Korrektur vorzunehmen. Dies hat die Landesregierung abgelehnt. Auch ein Brief unserer CDU-Fraktion an den Ministerpräsidenten war nicht erfolgreich.

Nun hat die Stadt Gladbeck rechtlich und politisch die Möglichkeit selbst für mehr Gerechtigkeit bei der Grundsteuer zu sorgen. Wir können durch Beschluss des Rates der Stadt Gladbeck sog. gesplittete Hebesätze für privates Wohneigentum und Gewerbegrundstücke einzuführen. Mit einem entsprechenden Antrag verlangt die CDU-Fraktion die Einführung gerechterer Hebesätze zum 1. Januar 2025.

Lesen Sie hier den Wortlaut unseres Antrags.

Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine

Ausschüsse

Sehr geehrte Frau Weist,

die CDU-Ratsfraktion beantragt, in die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Gladbeck am 10.10.2024 folgenden Punkt aufzunehmen:

„Differenzierte Grundsteuer-Hebesätze zum 1. Januar 2025 einführen“

Begründung:

Der Rat der Stadt Gladbeck hat sich zuletzt am 8. Mai 2024 ausführlich mit der Grundsteuerreform 2025 befasst. Im Kern haben wir die Frage diskutiert, wie die Lastenverschiebung zu Lasten des Wohnens bei gleichzeitiger Entlastung der Gewerbeimmobilien korrigiert werden kann. Einstimmig hat der Rat der Stadt Gladbeck beschlossen, die Landesregierung zu bitten, durch eine Korrektur der Steuermesszahlen die Lastenverschiebung zum Nachteil des Wohnens auszugleichen. (Vorlagennummer 24/0216)

Sollte der Rat der Stadt Gladbeck den alten Hebesatz von 950 Punkten für die Grundsteuer B beibehalten, ergeben sich im Wesentlichen folgende Verschiebungen:

  • Die Stadt Gladbeck muss mit einem Einnahmeverlust von rund 1 Mio. Euro rechnen.
  • Die Eigentümer von 1- und 2-Familienhäusern werden mit rund 1 Mio. Euro mehr zur Kasse gebeten.
  • Die Gewerbetreibenden werden mit rund 2,1 Mio. Euro entlastet.

Die CDU-Ratsfraktion lehnt diese einseitige Mehrbelastung der privaten Wohneigentümer ab. Deshalb hat sie den Beschluss des Rates im Mai 2024 natürlich mitgetragen. Zu unserer großen Enttäuschung ist das Land unserer Bitte, die auch von zahlreichen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden geteilt wird, nicht gefolgt. Stattdessen ermöglicht die Landesregierung den Kommunen, differenzierte Hebesätze zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken anzuwenden.

Diese differenzierten Hebesätze haben die Kommunen und die Spitzenverbände zunächst abgelehnt, weil sie annahmen, dass die Einführung differenzierter Hebesätze für die Kommunen mit komplizierten rechtlichen Begründungen verbunden seien und zudem mit einer gewissen Rechtsunsicherheit einherginge. Zu der Frage der Rechtssicherheit hat das NRW-Finanzministerium bei den renommierten Steuerrechtlern Prof. Dr. Klaus-Dieter Grüen und Prof. Dr. Marcel Krumm ein Rechtsgutachten eingeholt. Die Experten können keine verfassungsrechtlichen Hindernisse erkennen.

Die CDU-Ratsfraktion beantragt deshalb, zum Januar 2025 in Gladbeck gesplittete Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke einzuführen. Sie sieht sich dabei vom Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen unterstützt, der diese Forderung bereits am 4. September 2024 erhoben hat. Die oben aufgezeigte Lastenverschiebung ist unfair und ungerecht. Wir beantragen eine Festsetzung des Hebesatzes für Wohngrundstücke in einer Höhe, die in der Summe nicht zu einer Erhöhung in diesem Sektor führt. Wenn dadurch der Hebesatz für Gewerbegrundstücke angehoben werden muss, ist dies aus unserer Sicht vertretbar. Denn dadurch werden die Gewerbetreibenden insgesamt nicht stärker belastet, sie werden im Vergleich zu 2024 nur weniger entlastet.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Gladbeck beauftragt die Verwaltung, differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken auszuarbeiten. Vorrangiges Ziel muss dabei sein, dass die privaten Eigentümer in der Summe nicht stärker belastet werden als 2024. Ein entsprechender Vorschlag ist dem Rat der Stadt Gladbeck so rechtzeitig vorzulegen, dass die differenzierten Hebesätze noch für das Jahr 2025 beschlossen werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Rymann, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion