Jonas Schlömer hat in der WAZ die Aufgabe übernommen zu erklären, aus welchen Faktoren sich die Grundsteuer zusammensetzt. Das ist ein Artikel, der für die Bürgerinnen und Bürger dankenswerterweise Transparenz schafft. Dabei ist ihm allerdings eine Ungenauigkeit unterlaufen, die richtiggestellt werden muss.

Jonas Schlömer schreibt, dass der Hebesatz der Grundsteuer von der Stadtverwaltung bestimmt wird. Nein, nicht die Stadtverwaltung, also z.B. der Kämmerer oder die Bürgermeisterin, dreht an der Steuerschraube. Die Hebesätze werden von den gewählten Politikerinnen und Politikern im Rat der Stadt Gladbeck beschlossen. So wird auch richtig die Sprecherin der OFD Jessica Jasper zitiert.

Richtig ist, dass der Hebesatz in Gladbeck mit 850 Prozent im Vergleich mit anderen Städten sehr hoch ist. Im Jahre 2021 lag er noch bei 750 Prozent, im Jahre 2020 bei 690 Prozent. Deshalb ist so wichtig, dass der Hebesatz bei der Neuberechnung der Grundsteuer im Blick bleibt. Denn die Vorgabe, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral erfolgen soll, lässt sich über die Erhöhung oder Senkung des Hebesatzes steuern.

Es wird, wie der Artikel richtig beschreibt, Verlierer und Gewinner der Grundsteuerreform geben. Aber in der Summe muss der Betrag der Grundsteuer für die Stadt Gladbeck vor der Reform und nach der Reform gleich sein. „Wir können nicht verhindern, dass es bei der Reform zu bösen Überraschungen für einzelne Eigentümer oder Mieter kommt. Aber wir werden allen, die im Rat der Stadt Gladbeck den Bürgerinnen und Bürgern übermäßig in die Taschen greifen wollen, auf die Finger klopfen“, macht der CDU-Fraktionsvorsitzende Dieter Rymann unmissverständlich klar.

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