Bereits zur Sitzung am 17. Juni 2024 wurde den Mitgliedern des Schulausschusses eine Projektliste von aktuellen Schulbaumaßnahmen vorgelegt. Was ist allen Projekten gemeinsam? Die geplanten Kosten werden nicht eingehalten. Die Maßnahme an der Südparkschule wird mehr als doppelt so teuer, die Maßnahme an der Roßheideschule verdreifacht sich fast. Gleichzeitig können bei keiner Maßnahme die geplanten Bauzeiten eingehalten werden.

Im Juni konnte man die Fragen der CDU-Mitglieder zu den Kostensteigerungen und den viel zu langen Bauzeiten nicht beantworten. Jetzt im September erhielten wir lediglich einige mündliche Auskünfte von der Verwaltung. Deshalb fragt die CDU-Fraktion jetzt schriftlich nach, wer für die erheblichen Kostensteigerungen und die langen Laufzeiten verantwortlich ist und wodurch die Kostensteigerungen ganz konkret begründet werden.

Unsere vollständige Anfrage mit den konkreten Projekten können Sie hier lesen.

Anfrage gem. § 13 der Geschäftsordnung

für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse, hier:

„Kostensteigerungen bei Schulbaumaßnahmen“

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 unter dem TOP 10 Projektberichte über große investive Maßnahmen im Schulbereich zur Kenntnis genommen. Für die CDU-Ratsfraktion waren die Darlegungen in der Vorlage Nr. 24/0306 nicht hinreichend; Nachfragen der CDU konnten nicht näher erläutert werden. Zur Sitzung des Schulausschusses erfolgte in der Vorlage Nr. 24/0394 lediglich der Hinweis, dass in der Sitzung fachlich Stellung genommen werde. Dies geschah mündlich durch Herrn Dadeck.

Nach Beratung in der Fraktion wird nunmehr ergänzend um schriftliche Darlegung der konkreten Gründe für die jeweiligen Kostensteigerungen mit Benennung der Verantwortlichkeit gebeten. In der Antwort auf unsere Anfrage soll insoweit ersichtlich sein, welche konkreten Kosten jeweils wofür entstanden sind und es soll benannt werden, wer konkret für Planungen bzw. Fehlplanungen (u.a. Nichterkennung von Belastungen/Schadstoffen, unzureichende bzw. nicht erfolgte Bestanderkundungen, Nichterkennung unzureichender Netzkapazitäten, unzureichende Küchenplanung mit entsprechender Küchentechnik) verantwortlich zeichnet und ob ggf. beabsichtigt ist, Regress zu nehmen bzw. Schadenersatz zu fordern. Darüber hinaus wird um Auskunft gebeten, wer für die Durchführung/Planung der Grundschulerweiterungen aktuell zuständig/verantwortlich ist und ob die im Projektbericht 2024 genannten Termine für die Baufertigstellung noch realistisch sind bzw. eingehalten werden können.

Die Projekte, auf die sich unsere Anfrage bezieht:

OGS Erweiterung Lambertischule

Kostensteigerung: 1,093 Mio. Euro

Verschiebung der Fertigstellung von August 2023 auf 43. KW 2024

Erweiterung Werner-von-Siemens Realschule / Wittringerschule

Verschiebung der Fertigstellung von August 2025 auf August 2026

Südparkschule, Umbau Klassenräume zu Mensa

Kostensteigerung: 1,095 Mio. Euro (mehr als verdoppelt!)

Verschiebung der Fertigstellung von Herbst 2023 auf Sommer 2025

Neubau Regenbogenschule

Kostensteigerung: 0,6 Mio. Euro

Verschiebung der Fertigstellung von August 2023 auf August 2024

Neubau Wilhelmschule

Kostensteigerung: 0,8 Mio. Euro

Verschiebung der Fertigstellung von August 2023 auf Februar 2025

Umbau Roßheideschule

Kostensteigerung: 0,257 Mio. Euro (fast verdreifacht!)

Verschiebung der Fertigstellung von Sommer 2023 auf Februar 2025

Hinsichtlich der Erweiterung der Jordan-Mai Schule (Vorlage Nr. 24/0386) wird, wie im Ausschuss am 02.09.2024 bereits angesprochen, um eine konkrete Einzelkostenaufstellung hinsichtlich der aktuell veranschlagten 4.443.630 Euro und zugleich um Auskunft gebeten, welche Regelung in dem zurzeit zur Prüfung vorliegenden Vertragsentwurf (Bistum Essen – Stadt Gladbeck) zu etwaigen Mehrkosten getroffen werden soll.

Zum Rechtsanspruch OGS (Vorlage Nr. 24/0412) fragen wir nach den Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, die sich auf eine Höhe von 3.566.079,36 Euro belaufen. Die Verwaltung plant, die bereits bestehenden Baumaßnahmen an der Regenbogenschule und an der Wilhelmschule als Fördermaßnahme zu beantragen. Ist sichergestellt, dass der bereits vorgenommene Baubeginn für die Gewährung der Förderung unschädlich ist? Was passiert mit den 3,566 Mio. Euro, wenn die o.g. Baumaßnahmen nicht aus diesem Topf gefördert werden können?

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Baumeister, Ratsherr