Seit fast zwei Jahren müssen wir an der Trauerhalle auf dem Friedhof Gladbeck Mitte Wasserschäden feststellen. Bereits im März 2022 drang durch eine mangelhafte Abdichtung im Türschwellenbereich Wasser in das Gebäude ein. Nachdem dieser Schaden beseitigt war, entstand im September 2022 ein neuer Wasserschaden. Aus Sicht der CDU-Ratsfraktion entwickeln sich die Schadensfälle an der Trauerhalle zu einer „unendlichen Geschichte“. Wiederholt hat die CDU-Ratsfraktion diese Schäden thematisiert. Für die Sitzung des Betriebsausschusses/ZBG am 21. Februar 2024 hat die CDU-Fraktion einen Antrag zu dieser Thematik gestellt und gleichzeitig einen Ortstermin des Ausschusses vorgeschlagen.
Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es mehr als bedauerlich, dass die Beseitigung der Schäden nicht längst erledigt ist. Es ist fast eine Ironie der Geschichte, dass an der Außenwand der Trauerhalle ein Schild angebracht wurde „Immaterielles Erbe Friedhofskultur“. Wie verträgt sich die Friedhofskultur mit der jahrelangen Baustelle? Muss nicht für die trauernden Angehörigen dieses Ärgernis schnellstens beseitigt werden?
Lesen Sie hier den vollständigen Antrag der CDU-Ratsfraktion.
Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
Sehr geehrter Herr Namyslo
im Namen der Mitglieder der CDU-Ratsfraktion beantragen wir, für die Sitzung des Betriebsausschusses/ZBG am 21.02.2024 folgenden Punkt
„Baustelle an der Trauerhalle auf dem Friedhof Gladbeck-Mitte“
in die Tagesordnung aufzunehmen.
Begründung:
Seit annähernd zwei Jahren müssen wir an der neuen Trauerhalle auf dem Friedhof Gladbeck-Mitte eine Baustelle wahrnehmen, die durch Wasserschäden verursacht ist. Die CDU-Ratsfraktion hat bereits zweimal durch eine Anfrage nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck die konkreten Schäden, die Kosten, die Dauer der Beseitigung der Schäden und die Verursacher der Schäden hinterfragt.
In der Antwort auf unsere Anfrage vom 13. Oktober 2022 schreibt die Beigeordnete Linda Wagner, dass es sich um zwei Schadensfälle handelt. Bereits im März 2022 sei ein Schaden festgestellt worden, der durch die mangelhafte Herstellung einer Abdichtung im Türschwellenbereich vor dem Technikraum hervorgerufen wurde. Nach einem Starkregenereignis im September 2022 sei ein weiterer Wassereintritt festgestellt worden, dessen Ursache noch nicht ermittelt werden konnte.
Bis zum November 2022 seien Kosten in Höhe von rund 75.000 Euro entstanden, weitere Kosten seien noch nicht bezifferbar. Der gesamte Sachverhalt befinde sich in gutachterlicher Klärung.
Nachdem die CDU-Ratsfraktion im Frühjahr 2023 eine Ausweitung der Baustelle an der südlichen/südwestlichen Seite der Trauerhalle feststellen musste, erfolgte erneut eine Anfrage nach § 13 der Geschäftsordnung. In ihrer Antwort vom 5. Mai 2023 schreibt die Beigeordnete Linda Wagner, dass es sich bei dem Schadensfall um ein schwebendes Verfahren handle, das einer Fachanwaltskanzlei für Bau- und Architektenrecht übertragen worden sei. Man könne zum jetzigen Zeitpunkt – 5. Mai 2023 – noch nicht sagen, wann die Arbeiten abgeschlossen werden könnten.
In einem gut recherchierten und informativen Artikel schildert am 23. April 2023 Elke Hautmann in der WAZ den Ärger um die Wasserschäden an der neuen Trauerhalle. „An der gesamten Rückseite der Trauerhalle ist der Boden bis zum Fundament ausgekoffert worden, um die schadhafte Stelle zu finden. Es könnten – bisher aber erst Mutmaßungen – Undichtigkeiten an Wasserrohren, Kabeln oder anderen Zuleitungen ins Gebäude sein, oder die schadhaften Stellen könnten sich hinter dem Klinker verstecken.“
Und der Erste Betriebsleiter des ZBG René Hilgner wird zitiert: „Gutachterin und Anwalt müssen auch die Frage klären, wer für den neuerlichen Schaden verantwortlich ist.“ Dazu sei möglicherweise ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren notwendig. „Aus diesem Grund ruhen die Arbeiten an der Rückseite der Trauerhalle aktuell.“
Heute – am 18. Januar 2024 – sieht die Baustelle immer noch genauso aus, wie die CDU sie im Februar 2023 fotografiert hat. Deshalb beantragt die CDU-Ratsfraktion für die Ausschusssitzung am 21. Februar 2024 einen Sachstandsbericht zu den Wasserschäden an der Trauerhalle. Wir erwarten konkrete und umfassende Aussagen über den Umfang der Schäden, die bisherigen Arbeiten, die entstandenen Kosten, die Verantwortung für die Schäden. Wir erwarten ebenfalls belastbare Aussagen, wann die Schäden beseitigt sind. Für die CDU-Ratsfraktion ist nicht nachvollziehbar, dass für ein Beweissicherungsverfahren mehr als ein Jahr eine offene Baugrube notwendig und keine Baumaßnahmen durchgeführt werden können.
Es ist fast eine Ironie der Geschichte, dass an der Außenwand der Trauerhalle ein Schild angebracht wurde „Immaterielles Erbe Friedhofskultur“. Wie verträgt sich die Friedhofskultur mit der jahrelangen Baustelle? Muss nicht für die trauernden Angehörigen dieses Ärgernis schnellstens beseitigt werden?
Damit sich alle Mitglieder des Betriebsausschusses ein eigenes Bild von der ärgerlichen Baustelle an der neuen Trauerhalle machen können, schlägt die CDU-Ratsfraktion vor, die Sitzung des Betriebsausschusses mit einem Ortstermin auf dem Friedhof Gladbeck-Mitte zu kombinieren.
Einen Beschlussvorschlag behält sich die CDU-Ratsfraktion nach Vortrag und Diskussion im Betriebsausschuss vor.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Rymann, Fraktionsvorsitzender
Christopher Kropf, Sprecher der CDU-Fraktion im Betriebsausschuss