Die Baustelle an der Trauerhalle auf dem Friedhof in Gladbeck-Mitte geht nun in ihr 5. Jahr. Wiederholt hat die CDU-Gladbeck diesen üblen Missstand zur Sprache gebracht und auch auf die Tagesordnung des Fachausschusses gesetzt. Das aktuelle Bild an der Trauerhalle ist fast unverändert, es sieht nur ein wenig schlimmer aus.

Zuletzt hat sich der Betriebsausschuss am 21.02.2024 unter dem Tagesordnungspunkt 6 mit der Thematik befasst. Das ausführliche Zitat aus der damaligen Sitzungsvorlage spricht für sich:

„An der neuen Trauerhalle auf dem Friedhof Mitte wurden im März 2022 die Folgen eines Wasserschadens festgestellt, der durch die mangelhafte Herstellung einer Abdichtung im Türschwellenbereich vor dem Technikraum hervorgerufen wurde. Dieser Mangel ist zwischenzeitlich beseitigt und wurde von der Versicherung des ausführenden Dachdeckers reguliert. Im September 2022 kam es nach einem Starkregenereignis zu einem weiteren Wassereintritt. Die Fehlersuche erfolgte anschließend durch einen Gutachter.

Die Mitglieder des Betriebsausschusses wurden über die beiden Schadensfälle durch Mitteilung der Betriebsleitung in der Sitzung am 13.12.2022 informiert. Anfragen der CDU-Ratsfraktion vom 13.10.2022 und 13.04.2023 wurden mit Schreiben vom 29.11.2022 respektive 05.05.2023 durch die damalige Beigeordnete Linda Wagner beantwortet.

In der Folge fanden im Abstand von mehreren Monaten Begehungen durch die beauftragte Sachverständige Frau Inga Bellwinkel statt, zuletzt am 11.08.2023. Seitens der Verwaltung wurde zudem ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht der Rechtsanwaltskanzlei Wolter-Hoppenberg aus Hamm hinzugezogen. Hierüber wurden die Mitglieder des Betriebsausschusses durch Mitteilung der Betriebsleitung in der Sitzung am 21.08.2023 informiert. In einer weiteren Mitteilung in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses am 20.11.2023 wurden die Ausschussmitglieder darüber unterrichtet, dass die Gutachterin einen Ausführungsmangel der Abdichtung im Sockelbereich des Gebäudes festgestellt hat, dieser Mangel jedoch von der Gegenseite nicht anerkannt wurde.

Da eine Haftungsanerkennung trotz mehrfacher Fristsetzung ausblieb, wurde mit Schreiben vom 22.12.2023 durch den beauftragten Fachanwalt Klage beim Landgericht Essen gegen den Architekten eingereicht, da ein Bauüberwachungsfehler seitens des Architekten angenommen wird. Die Klageschrift wurde dem Beklagten mit Schreiben vom 11.01.2024 durch das Landgericht Essen zugesandt, das Verfahren ist noch anhängig.“

Optisch hat sich in der Zwischenzeit nur wenig verändert. So hat der ZBG an der Seite mit dem Eingang zur Trauerhalle einige Kästen mit grünen Sträuchern aufgestellt, um den Anblick für trauernde Angehörige bei einer Beisetzung etwas abzumildern. Der Graben längs der Südseite hat sich möglicherweise verlängert; der westliche Teil wächst bereits zu.

„Wie lange müssen wir diesen unhaltbaren Zustand an der neu gebauten Trauerhalle noch hinnehmen. Was bedeutet die Aussage, dass ein Verfahren noch anhängig ist? Gilt das nach mehr als zwei Jahren immer noch? Warum wird nicht endlich auch hier ein Turbo eingeschaltet?“ fragt der Vorsitzende der Senioren-Union Gladbeck Michael Dahmen.

Aus Sicht der Senioren-Union muss der Fachausschuss umgehend erneut mit der Trauerhalle befasst werden. Zwei Jahre sind nach der Sitzung im Februar 2024 ins Land gegangen, in denen nichts passiert ist, was für die Bürgerinnen und Bürger eine erkennbare Verbesserung gebracht hat. Die Geduld der Senioren-Union ist am Ende.

Für Rückfragen steht die Senioren-Union der CDU Gladbeck gerne zur Verfügung.